Die vorliegenden Angebote sind sicherlich nicht vollständig.
Falls Sie noch zusätzliche Wünsche haben
oder an einer idividuellen Beratung interesiert sind, rufen Sie uns bitte an.
Das Team des Sonneneck steht Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
SONNENECK
Bokelfennerstr.1 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Mobil: 0157 382 352 62
www.sonneneck-shs.de
Kunde / in - Firma ------------------------------------------------
Anschrift ----------------------------------------------
Telefon ----------------------------------------------
Datum der Feier/ Veranstalt. --------------------------------------------------
Beginnt um ...............Uhr und endet um............... Uhr,
Unsere Leistungen gelten für 7 Stunden.
Art der Veranstaltung :.......................................................................
Gästezahl :…...............
Ausstattungen, Dekoration und Technik
Tischdecken Standard (exlusiv) ..............................................................................
Tischläufer nach Auswahl (exlusiv) ......................................................................
Stuhl Hussen Standard (inklusiv).............................................................................
Stuhlschleifen nach Auswahl (exlusiv) .................................................................
Blumenvasen nach Auswahl (inklusiv) ................................................................
Servietten nach Auswahl (exlusiv)......................................................................
Teelichter nach Auswahl (inklusiv) .......................................................................
Sound Anlage (inklusiv)..........................................................................................
Gläsersets (inklusiv) ................................................................................................
Kaffee und Teesets (inklusiv)...................................................................................
Geschirr und Bestecksets (inklusiv)..........................................................................
Kaffee und Teemaschine (inklusiv)..........................................................................
Mikrowelle, Wasserkocher (inklusiv).......................................................................
Gewürz-Zucker-Milchdosen, Brotkörbe (inklusiv) ...................................................
und vieles mehr......
Blumen, Luftballon,Video-Photo ,,Individuelle Raum Dekoration nach Vereinbarung,
Vereinbarungen,
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Nebenräumen und Zubehör vollständig geräumt
und besenrein an die Vermieterin zurückzugeben und sämtliche von ihm mitgebrachten Sachen zu entfernen
und den vorhandenen Müll zu entsorgen.
Bei Rückgabe des Mietobjekts an die Vermieterin wird ebenfalls über den Zustand des Mietobjekts,
der Nebenräume und des Zubehörs (z.B. der übergebenen Schlüssel, Inventar) ein Übergabeprotokoll erstellt. Die Parteien verpflichten sich
gegenseitig, dieses Protokoll zu unterzeichnen.
Der Mieter hat Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, zu beseitigen. Gleiches giltfür Schäden, die dritte Personen verursacht haben,
sofern der Mieter diesen Personen Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt hat oder der Mieter es pflichtwidrig unterlassen hat,
Vorkehrungen gegen die Entstehung des Schadens zu treffen. Die Vermieterin kann verlangen, dass der Mieter stattdessen,
den zur Schadensbeseitigung erforderlichen Geldbetrag zahlt
Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für folgenden Zweck,
. .........................................................................................................für ............Personen zur Verfügung gestellt!
Die im Vertrag festgelegte Räumlichkeit, darf nur zu dem Vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen,
schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners.
Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.
Die Gästezahl für den Saal ist auf maximal 100 Personen beschränkt.
Die Veranstaltung darf nach Inhalt und Gestaltung nicht gegen Gesetze verstoßen.
Die Nutzung der Räumlichkeit darf nicht zu Durchführung von Veranstaltungen verwendet werden, auf denen rechts-linksextremes, rassistisches,
oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter (in) selbst oder von Besuchern der Veranstaltung!.
Der/Die Veranstalter (in) trägt die volle Haftung für die Einhaltung der Nutzungsregeln.
Abwicklung des Veranstaltugsvertrags :
Die Buchungsrechnung beläuft sich auf insgesamt …............... €
Eine Anzahlung über 50% der Buchungssumme …..................€ ist bei Vertragsabschluss sofort fällig!
Die gesamte Rechnung muss spätestens 2 Wochen __________ vor dem Veranstaltungstag in bar oder durch Überweisung beglichen sein!
Sonneneck
Volksbank Bielefeld-Gütersloh e G
IBAN- DE70 4786 0125 1438 9029 00
BIC - GENODEM1GTL
Rücktritts-Bedingungen
Bei Rücktritt nach Vertragsabschluss :
Mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstag, so behält SONNENECK 30% der
Rechnungssumme ein.
Zwischen 90 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag, so behält SONNENECK 50% der
Rechnungssumme ein.
Innerhalb 30 Tage vor dem Veranstaltungstag, so behält SONNENECK 75 % der Rechnungssumme ein.
Inkrafttreten des Vertrages
Der Vertrag tritt in Kraft, bei Vertragsabschluss und wenn die Rechnungssumme termingerecht an SONNENECK gezahlt wurde.
Haftung
Der/Die Veranstalter (in) übernimmt die volle Haftung für alle entstandenen Schäden am Gegenstand, die durch seine/ihre Angehörigen,
Personal, Besucher/Freunde oder Lieferanten entstehen.
Der/Die Veranstalter (in) bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass Er/Sie eine Haftpflichtversicherung besitzt. SONNENECK ist berechtigt,
die Kopie der Haftpflichtversicherung zu verlangen.
Der/Die Veranstalter (in) ist/sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen.
SONNENECK lässt die Schäden fachkundig beseitigen und stellt die Kosten der/dem Veranstalter (in) in Rechnung. Dasselbe gilt für
Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw. der Außenanlage, sowie für Kosten, die SONNENECK
durch Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen.
Der/Die unterzeichnende Veranstalter (in) muss volljährig und bis zum Ende der Feier anwesend sein.
Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit findet Anwendung.
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Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, sind sie durch andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die Sinn und
Zweck der unwirksamen Bestimmungen weitestgehend ersetzen. Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt
der Vertrag im Übrigen wirksam.
Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen irgendwelcher Art, die das Nutzungsverhältnis oder den Vertragsgegenstand betreffen sind unwirksam.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Gütersloh.
Zusatzvereinbarungen
Notizen:
Schloss Holte-Stukenbrock den
SONNENECK Kunde (in)
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